Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel
Grundlage für alle Leistungen in zahntechnischer Hinsicht mit der Firma Permadental Zahnersatz sind die nachfolgenden spezifizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten diese Bedingungen für die gesamte Dauer der vertraglichen Beziehungen. Dies gilt unabhängig davon, wer oder an wen bezahlt wird. Es besteht Einigkeit des Weiteren darüber, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen sind, dass demgegenüber von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder spezifizierende Regelungen der Schriftform bedürfen. 

Sollte die eine oder andere Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An der Stelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die der Gesetzeslage am nächsten kommt. 

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die von Permadental gelieferten Produkte grundsätzlich im Ausland hergestellt werden, wobei deutscher Standard im Hinblick auf die Qualität garantiert wird. 

2. Preise und Berechnungsgrundlage
Grundlage der Rechnungen der Leistungen der Firma Permadental ist die Preisliste, die am Tage der Auslieferung gilt, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Soweit Kostenvoranschläge begehrt und erstellt werden, beziehen sich diese auf die Preisliste, die am Tage der Fertigung des Kostenvoranschlages maßgebend ist. Soweit von dem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, werden Materialmengen anhand von Erfahrungswerten geschätzt. Permadental hält sich an die im Rahmen eines verbindlichen Kostenvoranschlages mitgeteilten Preise für sechs Wochen ab Erstellung des Kostenvoranschlages gebunden, behält sich jedoch das Recht vor, eine Preiserhöhung bei den zu verwendenden Edelmetallen, welche zwischen Erstellung des Kostenvoranschlages und einer endgültigen Auftragserteilung erfolgen, weiterzuberechnen. Über eine solche Preiserhöhung wird der Auftraggeber unverzüglich nach Auftragserteilung informiert. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, den Auftrag unverzüglich zu widerrufen. Ab Zugang der Auftragserteilung bei Permadental trägt diese das Risiko einer solchen Preiserhöhung. 

Begehrt ein Auftraggeber eine Auftragserteilung auf der Basis eines zuvor erstellten Kostenvoranschlages, so hat er Permadental bei Auftragserteilung ausdrücklich hierauf hinzuweisen und eine Kopie des erstellten Kostenvoranschlages mit der Auftragserteilung an Permadental zurückzusenden, damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, ist Permadental berechtigt, die Arbeiten zu den bei Auftragserteilung gültigen Preislisten zu erstellen. Enthält der Auftrag Abweichungen von dem Kostenvoranschlag (beispielsweise Änderungen hinsichtlich der Materialwahl) oder Zusatzarbeiten, so informiert Permadental den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Abweichung und die etwaig entstehenden Mehrkosten. Der Auftrag kommt dann erst nach schriftlicher Bestätigung der Abweichungen inkl. etwaiger Mehrkosten durch den Auftraggeber verbindlich zustande. 

3. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Permadental behält sich vor, die Lieferung der Ware Zug um Zug gegen Barzahlung oder per Nachnahme vorzunehmen. Permadental versendet die Ware auf Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr des Unterganges der Ware (nicht vorsätzliches Verhalten von Permadental) trägt der Auftraggeber. 

4. Fertigstellungszeitraum
Die vereinbarte Fertigstellungsfrist ist unverbindlich. Die Firma Permadental gerät mit der Leistung (Lieferung der Ware) erst in Verzug, nachdem ihr wirksam eine Mahnung, verbunden mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung, zugegangen ist. Die Fristsetzung muss zumindest 14 Tage betragen. 

5. Mängel
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware auf etwaige Mängel zu überprüfen. Gleiches gilt im Hinblick auf die Vollständigkeit der gelieferten Ware. Rechte aus Mängeln können nur geltend gemacht werden, soweit diese unverzüglich gerügt werden. Hat durch Permadental eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfolgen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Arbeitsvorlagen zur Verfügung zu stellen. 

Stellt sich heraus, dass es beispielsweise bei einem Patienten zu Problemen, Ungenauigkeiten oder dergleichen kommt, die auf eine fehlerhafte Lieferung von Permadental zurückzuführen sind, sind diese binnen einer Frist von 10 Tagen bei Permadental anzuzeigen und zwar unter Vorlage der von Permadental gelieferten Ware. Auch hier sind die Arbeitsmaterialien des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls vorhandene neue Abdrücke etc. sind ebenfalls vom Auftraggeber Permadental zur Verfügung zu stellen. 

Es besteht Einigkeit, dass etwaige Gewährleistungsansprüche auf Minderung und Nachbesserung beschränkt sind. Schadenersatzansprüche können lediglich dann geltend gemacht werden, wenn auf Seiten von Permadental zumindest grob fahrlässiges Verhalten festgestellt werden kann. Gleiches gilt bei denjenigen Personen, derer sich Permadental hinsichtlich der Fertigstellung der Ware bedient. 

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche verjähren in drei Jahren. Verjährungsbeginn ist Zugang der Abrechnung nebst Ware, die stets zusammen versendet werden, beim Auftraggeber. Sollte der Auftraggeber versehentlich nur die Ware ohne Rechnung erhalten haben, so hat er Permadental hierüber unverzüglich zu informieren, andernfalls gelten Ware und Rechnung als zusammen zugegangen.

 

6. Arbeitsgrundlagen
Da Permadental die Ware unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt anfertigt bzw. anfertigen lässt, sind die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Vorlagen von entscheidender Bedeutung. Sind diese Vorlagen oder Arbeitsunterlagen mangelhaft bzw. entsprechen sie nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, so kann Permadental nicht für die hieraus folgenden Schlecht- oder Falschlieferungen der Arbeiten haftbar gemacht werden. Die insoweit entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.


7. Zahlung
Bei Dauerschuldverhältnissen zwischen den Parteien erstellt Permadental am Ende eines jeden Monats eine Sammelaufstellung aller Einzelbelege. Diese sind von dem Auftraggeber binnen sechs Wochen zu begleichen, gerechnet ab Sammelaufstellungsdatum. Soweit der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Sammelaufstellungsdatum den Rechnungsbetrag begleicht, kann er einen Skontoabzug von 3%, bezogen auf den Leistungsanteil (Material ist hiervon ausgenommen) vornehmen, wenn Permadental eine von dem Auftraggeber unterzeichnete Konditionenvereinbarung vorliegt. Dies gilt auch bei Zahlungen, die aufgrund von Einzugsermächtigungen innerhalb der 14 Tage Frist erfolgen. Sobald die sechs Wochen Frist abgelaufen ist, tritt Verzug ein. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 Abs. 2 BGB. 

Es besteht Einigkeit, dass die Auftraggeber nicht berechtigt sind, mit Forderungen von Permadental die Aufrechnung zu erklären. Etwas anderes gilt nur bei unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Permadental ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges ihre Forderungen an Dritte abzutreten. 

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Ware bleibt Permadental Eigentümer derselben. Forderungen, die der Auftraggeber gegenüber Dritten hat, tritt er bis zur Höhe der Permadental geschuldeten Beträge an Permadental ab. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Forderungen im Zusammenhang mit der Veräußerung der jeweiligen Ware. So der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht rechtzeitig nachkommt, ist er berechtigt, trotz der Abtretung die Forderung für sich im eigenen Namen geltend zu machen. 

9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Emmerich am Rhein in Deutschland vereinbart. Es ist deutsches Recht anzuwenden.