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Boutique Whitening

Kosmetische Zahnaufhellung
Immer häufiger wünschen sich Patienten eine Aufhellung ihrer Zähne und erwarten dieses Angebot auch von ihrer Zahnarztpraxis. Erfüllen Sie die Wünsche Ihrer Patienten durch den Einsatz des Boutique-Whitenings.

Indikation
Boutique dient der Entfernung von Verfärbungen und der Aufhellung von natürlichen Zähnen mit einer als zu dunkel empfundenen Zahnfarbe, aus kosmetischen oder ästhetischen Gründen. Es können alle Zähne eines Kiefers aufgehellt werden, oder nur eine partielle Aufhellung vorgenommen werden.

Wirkungsweise
Das Bleachinggel Boutique wird in eine individuell angefertigte Bleachingschiene oder mit einer TrioClear-Bleachingschiene eingebracht und wirkt in einer frei wählbaren Anwendungszeit auf die aufzuhellenden Zähne. Das Gel beinhaltet eine Materialkonzentration von 16 % CP (Carbamid Peroxid) und ~ 5,6 % HP (Wasserstoffperoxid). Diese spezielle Formel kombiniert eine schonende Aufhellung mit optimiertem Ergebnis. So werden Dehydrationen und Sensitivitäten während der Behandlung vermieden. Optional sind im Fachhandel als Ergänzung remineralisierende „After Whitening Mousses“ erhältlich.

Einfaches Applizieren des Boutique Bleaching-Gels in die individuellen Bleachingschienen

Ablauf der Behandlung

  • Patienten über Wirkungsweise und Ziel der Zahnaufhellung aufklären. Dokumentation?
  • Scan oder Abdruck/Gipsmodell des zu behandelnden Kiefers erstellen.
  • Scan oder Abdruck/Gipsmodell mit ausgefülltem Permadental-Auftragsschein versenden.
  • Werden keine Angaben zu den aufzuhellenden Bereichen gemacht, wird eine komplette Bleachingschiene für das Bleachen der Zähne 6 bis 6 angefertigt.
  • Optional kann Boutique mit einer TrioClear-Bleachingschiene angewendet werden. Hier wird die komplette Zahnreihe gebleicht.
  • Nach ca. 9 Tagen wird die Bleachingschiene zusammen mit dem Bleachinggel geliefert.
  • Die Erstanwendung (Demonstration) findet in der Praxis statt.
  • Der Patient erhält eine Einweisung für die gewünschte Weiterverwendung zuhause.

Information für die Praxis
Die kosmetische Zahnaufhellung darf nach der neuen EU-Richtlinie zur Kosmetikverordnung nur mit Einschaltung des Zahnarztes durchgeführt werden. Die Produkte dürfen nur von Zahnärzten an Patienten abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach sollte das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden. Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.“ (EU-Richtlinie 2011/84/EU zum Einsatz von kosmetischen „Zahnaufhellern und -Bleichmitteln“) Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn eine professionelle Zahnreinigung.

Kostenlose Patientenflyer und Praxisaufsteller im Kundenbereich bestellbar.

Bei Fragen kontaktieren Sie unsere
Produktspezialistin Isabel Neijenhuis, ZFA:
 boutique@permadental.de | T 02822-71330